Wie Sie uns unterstützen können

Eine Zustiftung stärkt das Potenzial unserer Stiftungsförderung nachhaltig.

Wenn Sie Ihren Nachlass oder ein Schenkungs­vermögen für einen sinnvollen Zweck mit dauerhafter Wirkung einsetzen möchten, können Sie dies im Rahmen einer Zustiftung bei der Barbara Carl Stiftung tun. Denn mit einer Zustiftung können Sie das Vermögen einer bereits gegründeten Stiftung erhöhen und dadurch die Stiftungszwecke nachhaltig unterstützen. Durch die Zuwendung engagieren Sie sich für deren geförderte Projekte — ohne den beträchtlichen Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung.

Zustiftungen können sowohl in Form von Geld als auch als Sachleistungen wie Immobilien geschehen. Zuwendungen in den Grund­stock einer gemeinnützigen Stiftung können nach dem Einkommens­steuer­gesetz und dem Gewerbe­steuer­gesetz (§ 10 b Abs. 1a EStG und § 9 Nr. 5 GewStG) steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, das Potenzial unserer Projekt­förderung durch einen Zuwachs des Stiftungs­vermögens noch weitreichender zu entfalten, kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.

Ihr Ansprechpartner

Klaus Schmid
Dipl.–Finanzwirt
Klaus Schmid
Vorstand
+49 (0)7621 / 940 94 21

    Infos zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, siehe Datenschutzerklärung.

    Fragen & Antworten

    Oft begegnen uns im persönlichen Beratungsgespräch ähnliche Fragen zum Thema Spenden. Hier finden Sie entsprechende Antworten:
    Was bedeutet Zustiftung?

    Mit einer Zustiftung können Sie das Vermögen einer bereits gegründeten Stiftung erhöhen und dadurch die Stiftungszwecke nachhaltig unterstützen. Durch die Zuwendung engagieren Sie sich für deren geförderte Projekte — ohne den beträchtlichen Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung.

    Kann ich eine Spende absetzen?

    Ja, Spenden oder Zustiftungen an eine gemeinnützige Stiftung können Sie steuerlich geltend machen.

    Kann ich auch ein Haus zustiften?

    Ja, Zustiftungen können auch aus einer Immobilie oder anderen Sachleistungen bestehen. Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.

    Besteht die Möglichkeit einer Unterstiftung?

    Ja, unselbständige Unterstiftungen sind generell möglich.
    Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse.

    Was wir mit Ihrer Spende erreichen

    Mit einer finanziellen Zuwendung unterstützen Sie unser Stiftungsengagement im Bereich der Behindertenhilfe, Altenhilfe und der Jugendsozialarbeit unmittelbar und nachhaltig. Denn durch die Erhöhung des Stiftungsvermögens wird das Potenzial der sozialen Projektförderung langfristig gesteigert und kommt mehr Menschen zugute, die sich selbst nicht helfen können.

    Warum unsere Arbeit wirkt

    Die Barbara Carl Stiftung fördert Projekte im Bereich der Behindertenhilfe, der Altenhilfe, dem Gesundheitswesen und der Jugendsozialarbeit mit dem Ziel, diese nachhaltig und langfristig zu unterstützen. Kontinuierliche Begleitung und Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen und Organisationen sind uns wichtig. Zudem fördern wir Projekte auch für einen bestimmten Zeitraum, um kreativen Ideen den nötigen finanziellen Anschub zu geben.

    Bleiben Sie auf dem Laufenden

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