Wenn Sie Ihren Nachlass oder ein Schenkungsvermögen für einen sinnvollen Zweck mit dauerhafter Wirkung einsetzen möchten, können Sie dies im Rahmen einer Zustiftung bei der Barbara Carl Stiftung tun. Denn mit einer Zustiftung können Sie das Vermögen einer bereits gegründeten Stiftung erhöhen und dadurch die Stiftungszwecke nachhaltig unterstützen. Durch die Zuwendung engagieren Sie sich für deren geförderte Projekte — ohne den beträchtlichen Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung.
Zustiftungen können sowohl in Form von Geld als auch als Sachleistungen wie Immobilien geschehen. Zuwendungen in den Grundstock einer gemeinnützigen Stiftung können nach dem Einkommenssteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz (§ 10 b Abs. 1a EStG und § 9 Nr. 5 GewStG) steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, das Potenzial unserer Projektförderung durch einen Zuwachs des Stiftungsvermögens noch weitreichender zu entfalten, kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.