Die große Not von etwa 14.000 fehlenden Plätzen für Schutz suchende Frauen soll ab 2032 endlich behoben werden und ein Rechtsanspruch auf Schutzraum und Beratungsangebote gelten. Nach einer Einigung der Fraktionen von SPD, Grünen und Union konnte am 31. Januar 2025 das Gewalthilfegesetz verabschiedet werden. Zum ersten Mal beteiligt sich der Bund finanziell an Gewaltschutz und Prävention für betroffene Frauen und will 2,6 Milliarden Euro bereitstellen. Die zuständigen Landesregierungen haben dann die Aufgabe, den dringend nötigen Ausbau der Beratungsstellen, Schutzwohnungen und Frauenhäuser mit den Mitteln zwischen 2027 bis 2036 durchzuführen.
Das Gewalthilfegesetz bietet erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und kommt damit den staatlichen Schutzpflichten aus dem Grundgesetz nach sowie der Verpflichtung zur Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, dann tritt es am 1. Januar 2032 in Kraft.
So frustrierend diese späte Entscheidung und die verzögerte Einführung für das längst nötige Gesetz ist, so froh sind wir, dass Politiker von SPD, Grünen und CDU/CSU sich gemeinsam für den Schutz von Gewalt betroffenen Frauen zusammengerauft haben. Wir hoffen, dass die Finanzierung schnellstmöglich dafür zur Verfügung gestellt und ein flächendeckendes Hilfssystem schon deutlich vor dem Stichtag 2032 ermöglicht wird. Denn bis dahin werden weiterhin täglich Frauen vor Gewaltübergriffen aus ihrem Zuhause fliehen müssen — und viel zu viele von ihnen werden die häusliche Gewalt nicht überleben. Es ist ein Armutszeugnis für unser Land, dass Frauenberatungsstellen und Schutzhäuser so lange weiterhin mühsam nach Mitteln suchen müssen, um Betroffenen Schutz und Rat geben zu können. Lasst uns sie dabei unterstützen: Eine Möglichkeit gibt es zum Beispiel beim Benefizkonzert der Frauenberatungsstelle Lörrach zum Internationalen Frauentag am 8. März um 20 Uhr mit Steffi Lais & Special Guests in der Alten Halle Haagen, herzliche Einladung!